Leistungen
Als Dipl. Sozialpädagogin (FH), Beraterin für ganzheitliche Gesundheit (IHK), Yogatrainerin und Bergwanderführerin werden alle Leistungen von mir persönlich erbracht. Dies gilt sowohl für Bildungsurlaube, Wanderführungen, Beratungen (in der Praxis und telefonisch), als auch für Vorträge, Seminare, Schulungen und sonstige Leistungen.
Sämtliche von mir gegebenen Ratschläge und Stellungnahmen im Gesundheitsberatungsbereich wollen und können keinen ärztlichen Rat und keine ärztliche Behandlung ersetzen. Im Bedarfs- oder auch im Zweifelsfalle ist jede Klientin/jeder Klient immer aufgefordert, ärztlichen Rat einzuholen und zu befolgen.
Bildungsurlaub, Wandern und Yoga
Teilnehmer*innen
Teilnehmen kann jede/r, die/der gesund ist, die/der in der Beschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt und die entsprechende Ausrüstung mitbringt. Die Veranstaltungsleitung ist berechtigt, eine/n Teilnehmer*in zu Beginn oder während der Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen, wenn diese/r erkennbar die Voraussetzungen nicht erfüllt, oder sich sicherheitsrelevanten Anweisungen der Veranstaltungsleitung widersetzt und sich und andere damit in Gefahr bringt. In diesem Fall besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Preises.
Anmeldung
Die Anmeldung ist mit Ihrer schriftlichen Anmeldung und der schriftlichen Bestätigung der Veranstalterin verbindlich.
Leistungen
Der Leistungsumfang ist der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen.
Zahlungen
Nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung ist umgehend eine Anzahlung (max. 20 % des Reisepreises) zu leisten. Der Restbetrag ist unaufgefordert bis spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig. Bei einer Anmeldung weniger als 1 Monat vor Beginn der Veranstaltung bzw. einem Gesamtpreis unter 100 € ist sofort der gesamte Preis zu zahlen. Die Tagestouren sind am Tag der Veranstaltung bei der Leitung bar zu zahlen.
Rücktritt durch die/den Teilnehmer*in
Der Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung ist nur schriftlich möglich und gilt ab dem Tag, an dem die Mitteilung bei der Veranstalterin eingeht und der Eingang von der Veranstalterin bestätigt ist. Die Veranstalterin verpflichtet sich den Eingang nach Kenntnis umgehend zu bestätigen. Die Stornogebühren staffeln sich folgendermaßen:
• bis 46 Tage vor Veranstaltungsantritt 10 % des Veranstaltungspreises (mindestens aber 50 €)
• ab dem 45. bis 30. Tag vor Veranstaltungsantritt 25 % des Veranstaltungspreises,
• ab dem 29. bis 15. Tag vor Veranstaltungsantritt 50 % des Veranstaltungspreises,
• ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsantritt 85 % des Veranstaltungspreises,
• am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 100% des Veranstaltungspreises.
Das gesetzliche Recht der Kundin, gemäß § 651 b BGB eine/n Ersatzteilnehmer*in zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
Mindestteilnehmer*innen
Sollte die Mindestzahl von 5 Teilnehmerinnen (wenn nicht anders genannt) nicht erreicht werden, behalte ich mir vor mehrtägige Veranstaltungen 1 Monat und Tages-/ Wochenendveranstaltungen 2 Tage vor Beginn abzusagen.
Der Veranstaltungspreis wird in voller Höhe erstattet. Eine Durchführung der Veranstaltung ist auf Wunsch der Teilnehmer*innen mit einer Neukalkulation des Veranstaltungspreises möglich.
Programmänderung
Mit Rücksicht auf das Wetter, die Verhältnisse am Berg, unvorhersehbare Umstände und die einzelnen Teilnehmer/innen kann die Veranstaltungsleitung aus Sicherheitsgründen Programm- oder Routenänderungen vornehmen.
Die Reisen werden immer von der Veranstalterin direkt geführt oder begleitet, wenn nicht anders genannt. Die Veranstalterin kann jedoch eine Vertretung benennen. Die Touren werden immer von einem zertifizierten Guide geleitet.
Höhere Gewalt
Sofern die Reise infolge einer bei Vertragsabschluss nicht voraussehbaren höheren Gewalt (extreme Wetterlage, Naturkatastrophe u.ä.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist, kann sowohl die Veranstalterin als auch Der/die Kunde/Kundin den Reisevertrag kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Veranstalterin für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen und Stornogebühren weitergeben.
Haftung
Die Tourenleitung haftet im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf fahrlässige bzw. grob fahrlässige Handhabung ihrerseits zurückzuführen sind. Der/die Teilnehmer/in unternimmt die Veranstaltung auf eigene Gefahr.
Gesundheitsberatung
Vertrag
Mit der Vereinbarung eines Beratungstermins kommt ein Beratungsvertrag zustande. Telefonisch vereinbarte Termine werden von mir grundsätzlich noch einmal per Email bestätigt und gelten danach als verbindlich. Hierzu ist die Emailadresse der Klientin/des Klienten erforderlich. Persönlich in der Praxis vereinbarte Termine gelten ohne Emailbestätigung als verbindlich.
Alle anderen Leistungen werden ebenfalls per Email vereinbart und führen damit zu einem verbindlichen Vertrag.
Änderungen bedürfen immer der Schriftform und der Unterschrift beider Vertragspartner. Mündliche Nebenabreden haben keine bindende Wirkung.
Beratungsziele
Ziel meiner Beratungen ist es, die Klientin/den Klienten dabei zu unterstützen, ein von ihr/ihm selbst definiertes und gemeinsam für gut befundenes Ziel zu erreichen. Die Beratungsleistung gilt mit dem Aufzeigen eines Weges, der selbstverständlich immer mit der Klientin/dem Klienten abgestimmt wird, als erbracht.
Schweigepflicht
Die mir von der Klientin/dem Klienten anvertrauten Informationen sind bei mir in sicheren Händen, denn selbstverständlich bin ich der absoluten Schweigepflicht unterworfen. Dies bedeutet, dass alles, was mir mündlich oder schriftlich anvertraut wird, nie und in keiner Weise von mir weitergegeben wird.
Adressdaten (auch Mailadressen) werden nur zum vereinbarten Zwecke genutzt und grundsätzlich nie an Dritte weitergegeben.
Terminabsagen
Beratungen:
Wenn die Klientin/der Klient einen Beratungstermin nicht einhalten kann, ist eine Absage per Mail oder telefonisch bis spätestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin erforderlich, damit die reservierte Zeit anderweitig vergeben werden kann. Bei späteren Absagen werden 50% des vereinbarten Honorars berechnet. Wenn Termine ohne Ankündigung nicht wahrgenommen werden, wird das komplette Honorar fällig. Aufgrund von akuten Krankheiten abgesagte Termine können nachgeholt werden, es fällt keine Stornogebühr an.
Seminare, Rücktritt Stornogebühren
Der Rücktritt von einem gebuchten Seminar ist nur schriftlich möglich und gilt ab dem Tag, an dem die Mitteilung bei der Veranstalterin eingeht und der Eingang von der Veranstalterin bestätigt ist. Die Veranstalterin verpflichtet sich den Eingang nach Kenntnis umgehend zu bestätigen.
Die Stornogebühren staffeln sich folgendermaßen:
• bis 46 Tage vor Seminarantritt 10 % des Seminarpreises (mindestens aber 50 €)
• ab dem 45. bis 30. Tag vor Seminarantritt 25 % des Seminarpreises,
• ab dem 29. bis 15. Tag vor Seminarantritt 50 % des Seminarpreises,
• ab dem 14. Tag vor Seminarantritt 85 % des Seminarpreises,
• am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 100% des Seminarpreises.
Das gesetzliche Recht der Kundin, gemäß § 651 b BGB eine/n Ersatzteilnehmer*in zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
Die Klientin/der Klient hat jedoch das Recht, in Absprache mit mir eine(n) Ersatzteilnehmer(in) vorzuschlagen. Im Falle eines erfolgreich vermittelten Ersatzes entfallen die Stornierungskosten.
Bitte beachten sie Stornierungsbedingungen bei anderen Trägern (z.B. VbW, VHS, Hotel etc.)
Sonstige Serviceleistungen:
Für alle weiteren Serviceleistungen wie Betriebliches Gesundheitsmanagement, Schulunterricht, Vorträge, Fachveröffentlichungen etc. werden die Konditionen jeweils individuell besprochen und festgehalten und gelten dann als Vertragsbestandteil.
Zahlungsbedingungen
Grundsätzlich werden die Kosten für die vereinbarten Leistungen ohne Abzug gemäß der der Klientin/dem Klienten zugesandten Rechnung auf das dort angegebene Konto fällig. Bei persönlichen Beratungen in der Praxis kann der vereinbarte Betrag wahlweise in bar bezahlt oder per Rechnung überwiesen werden. Bei telefonischen Beratungen ist immer die vorherige Überweisung erforderlich. Der Betrag muss rechtzeitig spätestens einen Werktag vor dem vereinbarten Termin auf dem genannten Konto eingegangen sein. Anderenfalls muss der vereinbarte Termin solange verschoben werden, bis der Zahlungseingang verbucht ist.
Sämtliche auf dieser Website und persönlich vereinbarte Honorare verstehen sich als Endpreise. Nach §19UStG berechne ich als Kleinunternehmerin keine zusätzliche Mehrwertsteuer.
Gewährleistung und Haftung
Alle von mir angebotenen Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht. Ich bemühe mich, durch ständige Fortbildungen weitestgehend auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand zu bleiben. Auf meinen Websites informiere ich jede Interessentin/jeden Interessenten über meine Zielrichtung. Darüber hinaus wird in jeder Beratung mit der Klientin/mit dem Klienten individuell abgestimmt, welchen Weg sie oder er gehen möchte.
Wenn sich trotz der Ratschläge nicht der von der Klientin/von dem Klienten gewünschte Erfolg einstellt, kann dies nicht als Mangel der Beratung angeführt werden, denn die Zielerreichung ist selbstverständlich immer auch von der Verhaltensweise der Klientin/des Klienten abhängig und somit nicht überprüfbar. Folglich entfällt eine Gewährleistung für nicht erreichte Ziele.
Eine Haftung für mögliche unerwünschte direkte und indirekte Folgen kann nicht übernommen werden und wird ausgeschlossen. Grundsätzlich verpflichtet sich jede Klientin/jeder Klient, bei ersten Anzeichen von unerwünschten Symptomen unverzüglich ärztlichen Rat einzuholen.
Rücktrittsrecht
Die/der Klient*in und ich verpflichten sich gleichermaßen zur Einhaltung aller in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Bestimmungen.
Ein Rücktritt von dem zustande gekommenen Vertrag ist nur mit Zustimmung von beiden Vertragspartnern möglich.
Schlichtungsverpflichtung
Um im Falle von Meinungsverschiedenheiten hohe Kosten zu vermeiden, verpflichten sich beide Vertragspartner, vor der Einleitung von gerichtlichen Schritten an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen, mit dem Ziel, eine für beide Seiten akzeptable, faire und kostengünstige Vereinbarung zu erarbeiten.
Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Regelungen ganz oder in Teilen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Regelung eine dieser Regelung möglichst nahe kommende wirksame Regelung zu vereinbaren.
Wiesbaden, den 20. April 2024